Die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag findet entsprechend der Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl 2013 vom 8. Februar 2013 (BGBl. I S. 165) am Sonntag, dem 22. September 2013, statt. Die Wahlperiode des 17. Deutschen Bundestages hat mit ihrer konstituierenden Sitzung am 27. Oktober 2009 begonnen. Frühester Termin für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag wäre Mittwoch, der 28. August 2013, der späteste Termin Sonntag, der 27. Oktober 2013.
Etwa ein Dreivierteljahr vor der Wahl legt der Bundespräsident in Abstimmung mit der Bundesregierung innerhalb der oben genannten Zeitspanne den Tag der Bundestagswahl fest. Der Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein (§ 16 Bundeswahlgesetz). Da grundsätzlich die Termine für Bundestagswahlen nicht mit Hauptferien-Zeiten kollidieren sollen, wurde der Wahltag auf Sonntag, den 22. September 2013 festgelegt. Unabhängig vom Wahltermin dürfen die Wahlen für die Vertreterversammlungen frühestens 29 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Bundestages stattfinden, für die kommende Bundestagswahl grundsätzlich seit dem 28. März 2012. Die Wahlen für die Bewerber selbst dürfen frühestens 32 Monate nach Beginn der Wahlperiode durchgeführt werden, also somit ab dem 28. Juni 2012 (§ 21 Absatz 3 Satz 4 Bundeswahlgesetz).
