Der Bundeskanzler wird gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes nicht vom Volk, sondern vom Deutschen Bundestag gewählt. Da die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag auch für die Wahl des Bundeskanzlers ausschlaggebend sind, nominieren die beiden großen Parteien traditionell bereits vor der Bundestagswahl einen Kanzlerkandidaten, um zu zeigen, wer Bundeskanzler werden soll.
Der SPD-Kanzlerkandidat wird von der Partei vor einer Bundestagswahl nominiert. Die SPD gibt damit zu verstehen, dass später ihre Bundestagsfraktion diesen Kandidaten zum Bundeskanzler wählen will. Bei den kleinen Parteien heißt der wichtigste Kandidat normalerweise Spitzenkandidat, da er keine Chancen hat, Bundeskanzler zu werden.
Die Kanzlerkandidaten der SPD seit 1949 waren:
1949 Kurt Schumacher
1953 Erich Ollenhauer
1957 Erich Ollenhauer
1961 Willy Brandt
1965 Willy Brandt
1969 Willy Brandt
1972 Willy Brandt
1976 Helmut Schmidt
1980 Helmut Schmidt
1983 Hans-Jochen Vogel
1987 Johannes Rau
1990 Oskar Lafontaine
1994 Rudolf Scharping
1998 Gerhard Schröder
2002 Gerhard Schröder
2005 Gerhard Schröder
2009 Frank-Walter Steinmeier
2013 Peer Steinbrück
