Die von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück angekündigte Anhebung des Spitzensteuersatzes würde für die steuerlichen Leistungsträger in Deutschland 25 Tage zusätzliche Arbeit im Juni für den Staat bedeuten. Nach dem am Montag von SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück und Sigmar Gabriel vorgestellten SPD-Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2013 plant Steinbrück für den Fall eines Wahlsiegs der SPD, den Spitzensteuersatz von derzeit 42 Prozent auf 49 Prozent anzuheben: „Damit starke Schultern wieder mehr tragen als schwache wird die SPD den Spitzensteuersatz auf 49 Prozent anheben. Das gilt für … Einkommen ab 100.000 Euro, beziehungsweise 200.000 Euro bei Ehepaaren“ heißt es dazu wörtlich in der Kurzfassung des Wahlprogramms.
„Schon nach dem derzeit geltenden Spitzensteuersatz von 42 Prozent arbeiten die davon betroffenen steuerlichen Leistungsträger unserer Gesellschaft, darunter vor allem Handwerker und Freiberufler, 153,3 Tage, d. h. bis zum 3. Juni eines jeden Jahres um 07:12 Uhr ausschließlich für den Staat (Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer noch nicht berücksichtigt)“ erläutert Dr. Walter Scheuerl, Rechtsanwalt und parteiloser Abgeordneter in der CDU-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft, die Realität des geltenden Steuerrechts. „Geht es nach Peer Steinbrück und dem SPD-Wahlprogramm sollen die Betroffenen künftig 49 Prozent des Jahres für den Staat arbeiten, also bis zum 28. Juni, 20:24 Uhr, jeden Jahres. Peer Steinbrück und die SPD fordern also im Kern nichts anderes als 25 Tage mehr ‚Zwangsarbeit‘ im Juni jeden Jahres durch die steuerlichen Leistungsträger unserer Gesellschaft für den Staat“ so Scheuerl weiter.
Sigmar Gabriel hat in dem am Montag vorgestellten Wahlprogramm der SPD 150mal das Wort „gerecht“ versteckt. Aber: „Ist es gerecht, wenn ausgerechnet die steuerlichen Leistungsträger, die schon bisher rund 80 Prozent des staatlichen Steueraufkommens tragen, jedes Jahr vom 3. bis zum 28. Juni fast einen ganzen Monat zusätzlich ausschließlich für den Staat arbeiten sollen, während die Mehrzahl der Arbeitnehmer bereits im März oder April aufhört, für das Gemeinwohl zu arbeiten?“ schließt Scheuerl.